Mitarbeitervertretung

Vertreter*Innen der MAV Pfarrei St. Gudula

MAV Pfarrei St. Gudula

 

Vorsitzende:

Nadine Wiesmann

Kindergarten St. Gudula
Telefon: 02872 / 3840

 

Schriftführerin:

Katharina Voskamp

Kindergarten St. Gudula
Telefon: 02872 / 3840

 

Lena Gürtler

Kindergarten St. Marien
Telefon: 02872 / 3940

 

Dorothee Kalberg

Kindergarten St. Georg
02872/3811

 

Benedikt Schwär

Kirchenmusiker
Telefon: 02872 / 80 74 952

 

Mitarbeitervertretung MAV

WAS MACHT EIGENTLICH EINE MITARBEITERVERTRETUNG (MAV)?

In Betrieben der freien Wirtschaft finden wir Betriebsräte. Diese arbeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. In Stadtverwaltungen oder staatlichen Behörden finden wir Personalräte, die das Personalvertretungsgesetz anwenden. Die Kirchen in Deutschland haben sich auf der betrieblichen Mitbestimmungsebene, wie auf der tariflichen Ebene, für einen Sonderweg entschieden. Dieser Sonderweg ist durch Artikel 140 im Grundgesetz verankert.
Kirchliche Mitarbeitervertretungen handeln nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Dieses Gesetz berücksichtigt die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes. Die MAVO ist der Handlungsrahmen und die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen und der Dienstgeber.

 

WAS MACHEN WIR ALS MAV?

  • Wir achten darauf, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei gleichen sachlichen Voraussetzungen nicht ungleich behandelt werden.
  • Wir streben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit durch regelmäßigen Austausch mit dem Dienstgeber an.
  • Wir nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen und versuchen Abhilfe zu schaffen.
  • Wir regen Maßnahmen an, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen.
  • Wir setzen uns für die Durchführung und Einhaltung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in der Einrichtung ein.
  • Wir stehen für Fragen, rund um die Arbeitsstelle zur Verfügung - auch wenn wir nicht direkt auf alles antworten können, wissen wir, wo wir nachschlagen können, um weiterzuhelfen.

Bei Konflikten können wir in neutraler Funktion hinzugezogen werden.

 

 

GANZ WICHTIG...

Wir haben eine Schweigepflicht. Die Anliegen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind bei uns in sicheren Händen. Wir stehen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf uns zukommen, werden wir aktiv!